20 Years Ago the US/UK and “coalition of the willing” committed the greatest violation of the UN Charter since 1945, a veritable revolt against international law and morality. The crime of aggression, war crimes and crimes against humanity remain unpunished to this day.
On 20 March 2003 I published an op-ed in the German daily Die Welt “Dieser Krieg ist Völkerrechtswidrig” – this war is contrary to international law. Here the text.
https://www.welt.de/print-welt/article495133/Dieser-Krieg-ist-voelkerrechtswidrig.html
Veröffentlicht am 19.03.2003 | Lesedauer: 4 Minuten
Von Alfred de Zayas
Ein amerikanischer Gelehrter und ehemaliger UN-Beamter geht mit Präsident Bush ins Gericht – Debatte
Das Völkerrecht ist keine Mathematik. Doch sind die internationalen Normen, die Rechtsprechung und die Mechanismen ausreichend klar. Verträge wie die UN-Charta müssen eingehalten werden. Aber was passiert, wenn eine Macht diese internationale Rechtsordnung grob missachtet?
Die völkerrechtliche Lage ist klar: Artikel 2 Absatz 3 der UN-Charta besagt: “Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel . . . bei”. Artikel 2 Absatz 4 fordert: “Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete . . . Androhung oder Anwendung von Gewalt.”
Gewalt darf nur in zwei Situationen angewandt werden, nämlich wenn der Sicherheitsrat gemäß Artikel 42 der Charta so beschließt oder im Fall der Selbstverteidigung (Artikel 51). Die UN-Vollversammlung hat 1974 die Resolution 3314 verabschiedet, in der eine Definition der Aggression enthalten ist. Ohne Zweifel stellt ein amerikanischer “Präventivkrieg” gegen den Irak eine Aggression dar.
Artikel 5 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nennt das Verbrechen der Aggression unter jenen Verbrechen, die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegen. Zwar ist eine einschlägige Definition dieses Verbrechens durch die USA stets untergraben worden, jedoch dürfte die Aggressionsdefinition der UNO als Richtlinie gelten. Außerdem könnte die Vollversammlung gemäß Artikel 96 der UN-Charta ein Rechtsgutachten vom Internationalen Gerichtshof in den Haag anfordern, um festzustellen, dass ein Angriff ohne Genehmigung des Sicherheitsrates als Aggression zu bewerten ist.
In einem Krieg gegen den Irak müssten die Regeln der Haager und Genfer Konventionen respektiert werden. Besonders wichtig sind die Regeln zum Schutze der Zivilbevölkerung und die Trennung von militärischen von zivilen Zielen. Auch die Regeln über die Behandlung von Kriegsgefangenen sind streng zu beachten. Die skandalöse Situation der afghanischen Kriegsgefangenen in Guantánamo ist mit Recht von den Vereinten Nationen, vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und von Amnesty International wiederholte Male verurteilt worden.
Wenn in einem Krieg gegen den Irak die Regeln des Kriegsvölkerrechts gebrochen werden, so sind Artikel 146 der IV. Genfer Konvention von 1949 und Artikel 85 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 besonders einschlägig. Danach müssten die Parteien ihre eigenen Soldaten wegen Kriegsverbrechen zu Verantwortung ziehen etwa wegen “gegen die Zivilbevölkerung oder einzelne Zivilpersonen gerichtete Angriffe”. Wenn sie dies nicht tun, wäre an Artikel 7 und 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu erinnern, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit näher definieren.
Hinzu kommen die allgemein gültigen Regeln der Menschenrechte. Die USA, Großbritannien, Spanien und der Irak sind alle Vertragparteien zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Artikel 20 legt fest: “Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.” Es wäre schwierig, keine Verletzung von Artikel 20 durch die USA festzustellen, zumal die Regierung selbst für den Krieg hetzt, den wachsenden Widerstand im Volk ignoriert, Gegner des Krieges diffamiert oder einschüchtert.
Was könnte dagegen unternommen werden? Da die meisten europäischen Staaten sowie auch die USA, Großbritannien und Spanien gemäß Artikel 41 des Paktes erklärt haben, dass sie die Zuständigkeit des UN-Menschenrechtsausschusses zur Entgegennahme und Prüfung von Staatenbeschwerden anerkennen, könnten zum Beispiel Deutschland und andere europäische Staaten eine Beschwerde gegen die USA, Großbritannien und Spanien dem Ausschuss zur Prüfung vorlegen.
Wozu diente dies? Wenn sich die USA vom Sicherheitsrat nicht beeindrucken lassen, werden sie den Internationalen Gerichtshof und den Menschenrechtsausschuss ja genauso missachten. Immerhin wäre eine deutliche Feststellung der rechtlichen Lage durch gerichtliche und quasi-gerichtliche Instanzen sinnvoll, um das Völkerrecht zu behaupten und spätere finanzielle und andere Ansprüche leichter bestimmen zu können.
Hier haben wir es mit einer Frage der Immunität beziehungsweise der Straflosigkeit zu tun. Mehr als 100 amerikanische Juristen haben Präsident Bush vor den Konsequenzen eines illegalen Krieges gewarnt. Auch Blair und Aznar sind gewarnt worden.
Vor 57 Jahren sagte der amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, Robert Jackson, bezüglich des Verbrechens gegen den Frieden: “Dieses Gesetz wird zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt. Es schließt aber jede Nation ein ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen jene, die hier zu Gericht sitzen.”
Der Autor ist US-Staatsbürger, Mitglied der Republikanischen Partei und Gastprofessor für Völkerrecht an Universitäten in Amerika und Europa. Er war 22 Jahre lang UN-Beamter, z.B. Sekretär des UN-Menschenrechtsausschusses. Bücher: “Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen” (Ullstein TB); Heimatrecht ist Menschenrecht” (Universitas)
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thanks for all you Mr. De Zayas, criminally underrated and often criminally overlooked but you are brilliant regardless.
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